Die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg soll über das Jahr 2026 hinaus verlängert werden. Für mehr als 130 Städte und Gemeinden bedeutet das: Der Schutz vor überhöhten Mieten soll weiter gelten. Zugleich soll die Gebietskulisse angepasst werden. Mannheim, Konstanz und Kehl sollen künftig wieder dazugehören. Der Ministerrat hat die entsprechenden Verordnungsentwürfe jetzt zur Anhörung freigegeben.
Sarah Hagmann, Landtagsabgeordnete der Grünen aus Lörrach, erklärt dazu: „Bezahlbares Wohnen entscheidet für viele Menschen darüber, ob sie sich ihre Stadt noch leisten können. Deshalb ist es eine sehr gute Nachricht, dass zum Beispiel Lörrach und Weil am Rhein auch ab 2027 weiter von der Mietpreisbremse erfasst werden sollen. Wir Grünen haben darauf gedrängt, noch einmal genauer auf die tatsächliche Situation vor Ort zu schauen und die Gebietskulisse entsprechend anzupassen. Denn gerade auf einem angespannten Wohnungsmarkt brauchen Mieterinnen und Mieter wirksamen Schutz vor rapide steigenden Mietpreisen.“
Die Mietpreisbremse begrenzt bei Neuvermietungen in ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt grundsätzlich die zulässige Miethöhe auf höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Auch die Regelungen zur Kappungsgrenze und zur Kündigungssperrfrist sollen über Ende 2026 hinaus fortgeführt werden.
Nach Abschluss der Anhörung werden die Stellungnahmen ausgewertet. Anschließend sollen die Verordnungsentwürfe dem Ministerrat erneut zur Entscheidung vorgelegt werden. Ziel ist eine nahtlose Fortführung ab dem 1. Januar 2027. Das neue Gutachten für die Fortschreibung der Mietpreisbremse sieht folgende Kommunen im Landkreis Lörrach weiterhin als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt an: Bad Bellingen, die Stadt Lörrach, Utzenfeld, Weil am Rhein, Wembach, Malsburg-Marzell und Häg-Ehrsberg.
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