Sarah Hagmann, MdL: „Das Land will es den kommunalen Aufgabenträgern so einfach wie noch nie machen, Schienenstrecken wie die Kandertalbahn auszubauen und zu reaktivieren, um so den Weg für einen modernen und schnellen ÖPNV zu ebnen. Diese Chance zu nutzen, liegt nun in der Hand der Kommunen.“
Die Grüne Landtagsabgeordnete Sarah Hagmann hat sich beim Landesverkehrsministerium dafür eingesetzt, dass bei der Förderung von Reaktivierungsstrecken auch die Planungskosten vorfinanziert werden. Dies vor dem Hintergrund, dass trotz des guten Ergebnisses der Machbarkeitsstudie für die Reaktivierung der Kandertal-S-Bahn in der Region bei einigen Akteuren noch Unsicherheiten über die Finanzierbarkeit des Projektes bestehen.
Das Landesverkehrsministerium hat nun in einem Schreiben an die Abgeordnete mitgeteilt, dass es bereits seit längerem plant, die Kommunen von der Vorfinanzierung der Planungskosten für künftige SPNV-Projekte, die über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) finanziert werden, zu entlasten, indem sich das Land anteilig in Form einer Vorfinanzierung beteiligt. Im Rahmen des Doppelhaushaltes 2025/2026 wurde im gestrigen Finanzausschuss nun beschlossen, dass künftig die Möglichkeit geschaffen wird, die kommunalen Projektträger bei den Planungskosten zu entlasten und den kommunalen Baukostenanteil weiter zu reduzieren. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Landtagssitzung am 18. Dezember 2024.
Von diesen Änderungen würden auch die Kommunen im Kandertal profitieren, wenn sie sich entschließen, in die weitere Planung einer Kandertal-S-Bahn einzusteigen.
Sarah Hagmann, MdL: „Es ist ein wichtiges Signal für die Region, dass das Land die Kommunen bei den notwendigen Planungskosten für eine Reaktivierung entlasten will. Denn gerade zu Beginn eines solchen Projektes können die Kosten die kommunalen Haushalte belasten. Der Vorstoß der Landesregierung kann ein wichtiger Motivationsschub für die Kommunen sein, nun leichter in die weiteren Planungsphasen der Kandertalbahn einzusteigen. Dies ist eine gute Grundlage für die Grundsatzentscheidungen in den Kommunen und für die anstehenden Informationsveranstaltungen im Jahr 2025.“
Das Schreiben des Landesverkehrsministeriums macht auch deutlich, dass unabhängig von den Änderungen, die der Landtag im Dezember abschließend beschließen wird, bereits jetzt ein Großteil der Kosten für die Reaktivierung der Kandertalbahn über die GVFG-Förderung von Bund und Land getragen wird. So betont das Ministerium, dass schon bisher „von den zuwendungsfähigen Baukosten [...] der Bund im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes bis zu 90 Prozent [zahlt]. Hinzu kommt eine Planungskostenpauschale in Höhe von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Das Land ergänzt die Förderung [bisher] in Höhe von 57,5 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Planungskosten, die nicht vom Bund getragen werden.“ Letzteres soll nun weiter verbessert werden.
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